Navigation auf uzh.ch
Unter dem Namen FPU - Fachverein Physikstudierender der Universität Zürich besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. des ZGB. Er hat seinen Sitz am Physik-Institut der Universität Zürich.
Der Fachverein (FPU) hat folgende Aufgaben:
Die Mitgliedschaft teilt sich in Aktiv- und Passivmitglieder auf. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht, sind aber in allen weiteren Bereichen der Aktivmitgliedschaft gleichgestellt.
Aktivmitglieder des Vereins können werden:
Passivmitglieder des Vereins können werden:
Der Eintritt ist bei obigen Voraussetzungen jederzeit möglich.
Der Austritt erfolgt nach Vorankündigung auf Semesterende.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die Voraussetzungen gemäss §3.1 nicht mehr erfüllt sind.
Organe des Vereins sind:
Der Fachverein ist Mitglied der Fachvereinskonferenz, welche gemäss ihrem Organisationsreglement (OReF MNF) nicht-fachbereichsinterne Kommissionen und Gremien wählt.
Die vorliegenden Statuten können jederzeit von einer Vereinsversammlung geändert werden, sofern zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Änderung zustimmen.
Der Verein finanziert sich durch Jahresbeiträge der Mitglieder sowie durch freiwillige Spenden. Die Höhe der Jahresbeiträge wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Vereinsversammlung genehmigt.
Für den Verein haftet nur dessen Vermögen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haften die Mitglieder nicht persönlich.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Vereinsversammlung mit der in §5 festgelegten Mehrheit beschlossen werden. Über die Verwendung des nach Auflösung der Verbindlichkeiten des Vereins verbleibenden Vereinsvermögens entscheidet die Vereinsversammlung. Nach Möglichkeit ist das Vermögen einer anderen Institution mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zu übertragen.
Diese Statuten wurden am 19. Dezember 1984 von der Vereinsversammlung in den Grundzügen genehmigt. Das Rektorat erteilte seine Genehmigung am 3. Januar 1985 aufgrund §37 Abs. 2 RSA.
An der Vollversammlung vom 24. Mai 1994 wurden diese Statuten revidiert und erweitert. Die Vollversammlung hat dieser Statutenänderung am 24. Mai 1994 zugestimmt.
An der Vereinsversammlung vom 28. November 2000 wurden diese Statuten zum zweiten Mal revidiert und erweitert. Die Vereinsversammlung hat dieser Statutenänderung am 28. November 2000 zugestimmt.
An der Vereinsversammlung vom 6. Oktober 2020 wurden diese Statuten erneut revidiert und erweitert. Die Vereinsversammlung hat dieser Statutenänderung am 6. Oktober 2020 zugestimmt.
Sie treten in der vorliegenden Form in Kraft, wenn sie vom Rektorat gemäss §37 Abs. 2 RSA genehmigt werden.
Das Rektorat hat diese Statuten am 9. Dezember 2020 genehmigt. 1
1 gendergerechte Anpassungen am 09.03.2021